
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen und Fortbildungen werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige "Besondere Teilnahmebedingungen", die bei bestimmten Veranstaltungen den Teilnehmenden mit der verbindlichen Anmeldebestätigung bekannt gegeben werden.
1. Anmeldung
Die Anmeldungen zu den Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen sind in jedem Fall schriftlich per Online-Formular, Brief, Fax oder E-Mail beim ISA-MV (Institut für systemische Arbeit MV GmbH) vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Fortbildungen bleiben davon unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Seminars, behält sich das ISA-MV GmbH ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch das ISA-MV GmbH kommt der Fortbildungsvertrag zustande. Diese Anmeldebestätigung geht Ihnen von unserer Seite bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu.
2. Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen
Die für die Fortbildung gültigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und anderen Anerkennungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen und werden, sobald die Mindestanforderungen für die Abschlüsse erfüllt sind, unverzüglich ausgestellt. Für Lehrgänge und Seminare, die mit einer formalen Prüfung abschließen, gelten besondere Regelungen.
3. Zahlungsbedingungen
Das Entgelt ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, …) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren die über mehr als 12 Kalenderwochen durchgeführt werden, kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei der Überweisung ist die vollständige Rechnungsnummer anzugeben. Mit der Anmeldung und der Rechnungslegung wird der verbindliche Teilnehmerplatz bezahlt.
4. Rücktritt
Sofern im Fortbildungsvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten folgende Bedingungen:
1. Bis zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen (maßgeblich ist der Eingang beim ISA-MV)
2. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
3. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, nicht jedoch gesondert ausgewiesene Organisationsgebühren, die als Bearbeitungsgebühr einbehalten werden. Teilnehmende, die nach Rücktritt oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Seminarkosten verpflichtet, wenn nicht ein/-e Ersatzteilnehmer/ -in gestellt wird.
4. Wird durch die ISA-MV GmbH ein(e) Ersatzteilnehmer/-in gestellt, ist für den zurücktretenden Teilnehmer/-in eine Organisationsgebühr von 50,00 € zzgl. MwSt. fällig.
5. Veranstaltungen mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind während der laufenden Maßnahme nicht vorzeitig kündbar.
6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Absage von Lehrveranstaltungen / Seminaren
Das ISA-MV GmbH hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen entsprechend der Ausschreibung Fortbildungsseminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer /-innen wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Lehrgängen bzw. Seminaren sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungsorte werden mit der Ausschreibung des Lehrgangs bekannt gegeben.
6. Wechsel einer/s Referentin/Referenten
Der Wechsel einer/s Referentin/Referenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Haftung
Die ISA-MV GmbH haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Das ISA-MV GmbH ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
9. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang von Bildungsangeboten des Institutes einverstanden.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Erfüllungsort
Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Fortbildungsveranstaltungen in den Räumen des ISA-MV GmbH in Schwerin statt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Schwerin.