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Kinderschutz § 8a in KITA und Hort sichern

 

Wie umgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Jede Einrichtung hat die Vorgaben nach der Kindeswohlparagrafe 8a des SGB VIII in seiner Einrichtung umzusetzen und sicher zu stellen.
Dazu bestehen in vielen Einrichtungen schon Schutzpläne oder andere Handlungsanweisung für diese Fälle. Diese müssen einerseits immer wieder neu angepasst werden und gleichzeitig müssen die Kolleginnen immer wieder geschult werden mit diesen Instrumenten gut und sicher umzugehen.
Viele Situationen entstehen und viel Unsicherheit herrscht, wenn die Kinder Unangemessenes erzählen, sich unerwartet komisch verhalten oder plötzlich in ihrer Stimmung schwanken. Oftmals entstehen bei den Kollegen Bilder und Phantasien und auch berechtigt erscheinende Befürchtungen. Dazu brauchen Sie sichere Handlungskonzepte.

In diesem Seminar erfahren Sie:

  • Rechtliche Einordnung der Gefährdungsbeurteilung nach § 8a im Kontext ihrer Einrichtung.
  • Welche Instrumente sind hilfreich und müssen in der Einrichtung angepasst werden?
  • Wie gehen ich und meine Kollegen mit den Instrumenten um?
  • Wie handeln, wenn der Ernstfall eintritt und wohin mit den Emotionen?
Termin:
31.05.2022, 09:00–16:30 Uhr
Dozentin:
Holger Lindig, Sozialtherapeut (DFS), systemischer Berater/Familientherapeut, Supervisor (DGsP), Hypnotherapeut, Leiter der ISA-MV GmbH
Kosten:
78,00 € (netto gleich brutto)
Teilnehmer:
min. 6, max. 12
Ort:
ISA-MV GmbH, Mecklenburgstraße 59, 19053 Schwerin
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