
Kinderschutz § 8a in KITA und Hort sichern
Wie umgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Jede Einrichtung hat die Vorgaben nach der Kindeswohlparagrafe 8a des SGB VIII in seiner Einrichtung umzusetzen und sicher zu stellen. Mit der persönlichen Unterschrift jedes Erziehers entsteht eine verbindliche Verpflichtung.
Dazu bestehen in vielen Einrichtungen schon Schutzkonzepte und/oder andere Handlungsanweisung für diese Fälle. Diese müssen einerseits immer wieder neu angepasst werden und gleichzeitig müssen die Kolleginnen immer wieder geschult werden mit diesen Instrumenten gut und sicher umzugehen.
Viele grenzwertige Situationen entstehen und viel Unsicherheit herrscht, wenn die Kinder Unangemessenes erzählen, sich unerwartet komisch verhalten oder plötzlich in ihrer Stimmung schwanken. Oftmals entstehen bei den Kollegen Bilder und Phantasien und auch berechtigt erscheinende Befürchtungen. Dazu brauchen Sie sichere Handlungskonzepte.
In diesem Seminar erfahren Sie:
- Rechtliche Einordnung der Gefährdungsbeurteilung nach § 8a im Kontext ihrer Einrichtung.
- Welche Instrumente sind hilfreich und müssen in der Einrichtung angepasst werden?
- Wie gehen ich und meine Kollegen mit den Instrumenten um?
- Wie sollte ein konstruktives Schutzkonzept aussehen?
- Termin:
- 27.04.2023, 09:00–16:30 Uhr
- Dozent:
- Holger Lindig, Sozialtherapeut (DFS), systemischer Berater/Familientherapeut, Supervisor (DGsP), Hypnotherapeut, Leiter der ISA-MV GmbH
- Kosten:
- 78,00 € (netto gleich brutto)
- Teilnehmer:
- min. 6, max. 12
- Ort:
- ISA-MV GmbH, Mecklenburgstraße 59, 19053 Schwerin